Infektionskrankheit „SARS-CoV-2“ – Stand der Vorbereitung in Potsdam-Mittelmark

Potsdam-Mittelmark. Obwohl es im Landkreis Potsdam-Mittelmark bisher keinen Fall einer Erkrankung mit dem Virus SARS-CoV-2 (Corona-Virus) gegeben hat, bereitet sich die Kreisverwaltung für ein solches Ereignis vor. Der Fachdienst Gesundheit informiert aktuell auf der Homepage www.potsdam-mittelmark.de über den Stand des Geschehens. Grundsätzlich ist empfohlen, die bekannten vorbeugenden Maßnahmen zu beachten, die ein Erkrankungsrisiko vermindern helfen. Hierzu sind nähere Informationen unter www.infektionsschutz.de verfügbar.

Der Fachdienst Gesundheit hat den Pandemieplan für Infektionskrankheiten auf die jetzige Situation angepasst, d.h.im Ernstfall werden sofort bestimmte Maßnahmen eingeleitet, wie beispielsweise

  • Anordnung häuslicher Quarantäne,
  • Allgemeinverfügung zur Schließung von öffentlichen Einrichtungen,
  • Verbot von Großveranstaltungen,
  • Schaltung einer Hotline u.a.

Sofern bei einer Erkrankung der Verdacht auf den genannten Virus besteht, ist der Hausarzt zu konsultieren. Ein Anruf dort kann bereits dazu dienen, den Verdacht abzuklären. Am Wochenende oder außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes können die Notfallpraxen oder die Rettungsstelle des nächsten Krankenhauses aufgesucht werden.

Der Verdacht auf COVID-19 ist begründet, wenn bei Personen mindestens eine der beiden folgenden Konstellationen vorliegt:

  1. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere oder unspezifischen Allgemeinsymptomen UND Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19
  2. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere UND Aufenthalt in einem Risikogebiet

Bei einer respiratorischen Insuffizienz kommt es aufgrund einer Störung der äußeren Atmung zu einer verminderten Belüftung der Lungenbläschen. Die Betroffenen leiden unter Luftnot, Husten und Leistungsschwäche oder unspezifischen Allgemeinsymptomen.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark berät nicht zu einzelnen Erkrankungen, hierfür ist der Ambulante Bereich der Gesundheitsversorgung (Kassenärztliche Vereinigung, www.kvbbg.de) zuständig.

Für den Fall einer stationären Unterbringung Erkrankter sind die Absprachen mit Krankenhäusern und Kliniken getroffen.

Stand: 27.02.2020/ 14.00 Uhr / Landkreis Potsdam-Mittelmark

(Pressemitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark / Artikelfoto: Wikipedia – CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAMThis media comes from the Centers for Disease Control and Prevention‘s Public Health Image Library (PHIL), with identification number #23312.)

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