Beelitz: Das Spargelfest als UNESCO-Kulturerbe

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Beelitz. Das Beelitzer Spargelfest soll zum anerkannten Kulturerbe werden. Ein entsprechender Antrag an die zuständige Kultusministerkonferenz der Länder und die deutsche UNESCO-Kommission wird derzeit im Beelitzer Rathaus vorbereitet. „Unser Spargelfest ist nicht nur absoluter Veranstaltungshöhepunkt im Jahreskalender der Stadt und vieler Menschen, es ist auch Ausdruck einer langen Tradition – dem Spargelanbau in unserer Region und allem, was damit zusammenhängt“, erklärt Bürgermeister Bernhard Knuth. Indem sich Beelitz sein Fest als sogenanntes immaterielles Kulturerbe schützen lässt, werde es enorm aufgewertet und auch für künftige Generationen gesichert.

Im bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es derzeit knapp hundert Einträge, dazu gehören unter anderem der Rheinische Karneval, das Sternsingen oder die gesellschaftlichen Feste und Bräuche der Sorben. Die Liste zeige exemplarisch, „welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden“, heißt es vonseiten der Deutschen Unesco-Kommission. Damit würden kreative und inklusive Kulturformen und deren reicher Schatz an Erfahrungswissen gewürdigt.

Das Beelitzer Spargelfest würde diese Liste gut ergänzen: Immer am ersten Juni-Wochenende, wenn die Spargelsaison ihren Höhepunkt erreicht hat, feiert die Stadt mit mittlerweile rund 40 000 Besuchern ausgelassen und friedlich, angelockt werden die Gäste durch berühmte Live-Acts, aber auch durch den Beelitzer Spargel, der hier serviert und verkauft wird, der aber auch in unkonventioneller Form wie den Beelitzer Maskottchen oder der Spargelpyramide daherkommt. Längst ist es eines der schönsten und beliebtesten Volksfeste des Landes und damit auch Aushängeschild auch der heimischen Wirtschaft und der Vereine, die sich in vielfältiger Weise einbringen und präsentieren.

Seine Wurzeln hat das Spargelfest in den frühen 1930er Jahren, damals wurde es vor allem als Dankeschön an die Erntehelfer ausgerichtet. Allerdings sind nur zwei Feste verbrieft, bevor beide deutsche Diktaturen sowohl dem Spargelanbau als auch dem Fest selbst ein Ende gesetzt hatten. Erst mit der deutschen Wiedervereinigung und der Auflösung der LPGen war der Weg für eine erneute Blütezeit des Spargels und damit auch des Spargelfestes frei.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Kulturerbeliste ist zum einen „die Kontinuität des immateriellen Kulturerbes“, das heißt, es muss seit mehreren Generationen präsent sein, auch gegenwärtig eine Rolle spielen und für kommende Generationen erhalten werden. Zudem muss es gesellschaftlich verankert sein und identitätsstiftend im Sinne geteilter Erfahrungen und Erinnerungen wirken. Auch zivilgesellschaftliches Engagement und die Wandlungsfähigkeit der Tradition spielt eine Rolle. „All diese Kriterien erfüllt unser Spargelfest, weshalb wir zuversichtlich sein können, dieses Zertifikat zu erhalten“, so der Bürgermeister weiter, der zugleich um eine breite Unterstützung aus der Stadt und der Region wirbt:

„Je mehr Fürsprache wir für die Aufnahme in Form von Statements oder Schreiben bekommen, umso stärker wird unsere Bewerbung.

Bis zum 30. Oktober muss die Bewerbung beim Brandenburgischen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur eingegangen sein, dort ist man bereits über die Absicht  informiert. Bis Mitte April 2020 trifft dann jedes Bundesland aus allen Bewerbungen eine Vorauswahl und übermittelt bis zu vier Vorschläge an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz, das wiederum eine Vorschlagliste an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission weiterleitet. Dem Gremium gehören ausgewiesene Experten und Wissenschaftler sowie Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Länder, des Auswärtigen Amts und der kommunalen Spitzenverbände an.

(Thomas Lähns)

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