Gegenwärtig findet man gelegentlich scheinbar verlassene Jungvögel, noch voller Flaum und allenfalls kurze Strecken herumflatternd, so wie der kleine Eichelhäher auf den Fotos. Wie der NABU informiert, sollte man diese Vögel keinesfalls gleich aufheben, sondern sie vielmehr an Ort und Stelle belassen. Entgegen dem ersten Anschein werden die Vögel weiter von ihren Eltern versorgt und beschützt.
Nur wenn eine unmittelbare Gefahr besteht oder der junge Vogel auch nach mehrstündiger Beobachtung ohne Versorgung ist, sollten Sie sich um ihn kümmern. Ist der schon gefiederte Jungvogel in akuter Gefahr, beispielsweise auf einer Straße, dann sollten Sie ihn natürlich aus der Gefahrenzone bringen. Viele Vogelarten verlassen bereits ihr Nest, obwohl das Vogelkleid noch nicht vollständig ausgeprägt ist.
Noch nackte Vögel können Sie – falls möglich – wieder in ihre Nest zurücksetzen. Vögel stören sich nicht am menschlichen Geruch.
(Grafik: Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V.)
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