Polizei

Beelitz: Beelitzer betrunken mit Nissan unterwegs

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Beelitz, Salzbrunner Straße; Tatzeit: Dienstag, 28.05.2019, 18:35 Uhr

Am frühen Dienstagabend stoppten Beelitzer Beamte einen Pkw Nissan. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde bei dem 29-jährigen Fahrzeugführer eine Atemalkoholisierung von 1,70 ‰ festgestellt. Daraufhin musste der Mittelmärker die Beamten in ein nahegelegenes Krankenhaus begleiten, wo eine Blutprobe entnommen wurde. Zudem wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein sichergestellt. Der Mann muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Die Polizei Brandenburg informiert: da Alkohol die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, gelten in Deutschland für die Teilnahme am Straßenverkehr als Auto- oder auch Radfahrer bestimmte Promillegrenzen. Wer diese nicht einhält, muss u.a. mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar mit Führerscheinentzug rechnen.

Promillegrenzen im Straßenverkehr

  • 0,0 Promille: Für Fahranfänger gilt innerhalb der gesetzlichen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein absolutes Alkoholverbot.
    • Für Führerscheininhaber auf Probe hat eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zusätzlich eine kostenpflichtige Nachschulung, sowie eine Verlängerung der Probezeit zur Folge.
  • Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt, z.B. Schlangenlinien fährt.
  • Ab 0,5 bis 1,09 Promille Auto fährt, muss in Folge eines Bußgeldverfahrens mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Auch hier gilt, wer einen Unfall verursacht oder Ausfallerscheinungen aufweist, kann sich strafbar machen.
  • Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Setzen sie sich trotzdem ans Steuer, machen sie sich strafbar. Ihnen drohen eine Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe.
  • Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann auch seine Fahrerlaubnis verlieren. Ebenfalls muss mit Punkten in Flensburg, Bußgeld und u.U. mit einem Fahrradfahrverbot gerechnet werden.

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