Karate Forst flüssig” vorerst wieder gestoppt

Anzeige (Für mehr Informationen bitte anklicken)
Lass dich inspirieren! Besuche unsere Extra-Seite voller Geschichten zum Klimawandel!

Borkheide, Borkwalde und Fichtenwalde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg hat am Freitag den Einsatz von “Karate Forts flüssig” gestoppt, wie der NABU mitteilte. Es ließ nicht nur die Klage des NABU zu. sondern gab ihm auch inhaltlich Recht. Die Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), habe die erforderlichen naturschutzrechtlichen, insbesondere artenschutzrechtlichen Prüfungen nicht durchgeführt. Da sich gleichzeitig das Zeitfenster schließt, in dem die Nonne sinnvoll mit “Karate Forst flüssig” bekämpft werden könnte, dürfte damit der Insektizideinsatz beendet sein.

Der NABU erklärt zu dem Gerichtsurteil:

NABU stoppt Insektizideinsatz im Wald
Oberwaltungsgericht gibt Naturschützern in vollem Umfang Recht

Auf Beschwerde des NABU hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag den Insektizideinsatz über Brandenburgs Wäldern gestoppt. Nachdem das Verwaltungsgericht Potsdam den Eilantrag des Naturschutzverbands noch abgelehnt hatte, änderte das Oberverwaltungsgericht nun diese Entscheidung und entsprach dem Antrag des NABU in vollem Umfang. Damit bleiben ca. 2.500 ha Waldfläche vom Breitband-Insektizid „Karate Forst flüssig“ verschont.

NABU-Vorsitzender Friedhelm Schmitz-Jersch zeigt sich hocherfreut: „Wir freuen uns über diesen großen Erfolg für den Naturschutz und die Bevölkerung vor Ort. Dass nun insbesondere die Waldflächen um Borkheide, Borkwalde und Fichtenwalde vom Gifteinsatz verschont bleiben, zeigt, dass sich der Einsatz des NABU und das große Engagement der Bürger vor Ort gelohnt haben. Ein großer Dank geht auch an die vielen Menschen im ganzen Land, die uns so großartig unterstützt haben.“

Allerdings habe der Landesbetrieb Forst über einer Fläche von ca. 4.000 Hektarder im Landkreis Potsdam-Mittelmark zur Besprühung vorgesehenen ca. 6.500 Hektar Waldflächen das Insektizid bereits ausgebracht. Leider sei insbesondere der Einsatz im Landkreis Teltow-Fläming bereits abgeschlossen. Schneller sei eine gerichtliche Entscheidung nicht zu erzielen gewesen. „Das lag auch an der faktischen Verweigerung von Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht Potsdam“, so der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Thorsten Deppner, der den NABU in dem Verfahren vertritt. Das Oberverwaltungsgericht habe klargestellt, dass der Antrag des NABU entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht nur zulässig, sondern auch vollumfänglich begründet sei. Das Oberverwaltungsgericht habe die Kritik des NABU an der Nichteinhaltung der Anwendungsbestimmungen für das Insektizid und an der Sicherung des Artenschutzes geteilt. So habe das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), das den Insektizid-Einsatz mit Hubschraubern mit einer Ausnahmezulassung genehmigt hatte, nicht hinreichend sichergestellt, dass hinreichend Rückzugsräume für betroffene „Nichtziel-Insekten“ erhalten blieben und besonders und streng geschützte Arten durch den Einsatz nicht erheblich beeinträchtigt würden. Der vom Oberverwaltungsgericht verfügte Beschluss ist unanfechtbar.

Dem Beschluss kommt in den Augen des NABU darüber hinaus grundsätzliche Bedeutung zu. Künftig wird das Ausbringen von Insektiziden im Wald – wenn überhaupt – nur unter erheblich engeren Bedingungen und bei Sicherstellung eines effektiven Artenschutzes möglich sein. Vorrang müssen natürlich Formen des integrierten Pflanzenschutzes wie insbesondere der Waldumbau hin zu Mischwäldern haben.

Visits: 3

2 Antworten

  1. Und wer verklagt jetzt das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), weil es “die erforderlichen naturschutzrechtlichen, insbesondere artenschutzrechtlichen Prüfungen nicht durchgeführt” hat?

    Das lässt poltisches Kalkül vermuten: Genehmigen, ohne gesetzliche Auflagen einzuhalten, Eilklage abweisen, sprühen, nächste Instanz abwarten und dann verläuft es im Brandenburger Sande.

  2. Welches politisches Kalkül soll das sein? Karate Forst gibt es nicht für umsonst, der Einsatz kosten Zeit und Geld, jeden einzelnen Eigentümer der Wälder (Privat, Stadt, Gemeinden, Kirchen,…).Was soll noch alles geprüft werden, Pottwalvermehrung im Pazifik,Piguinmauser in der Antarktis, Farbveränderung von Condoreiern,…???

    Niemand hat behauptet, dass der Einsatz von Karate-Forst ohne Nebenwirkung ist.

    Wie weit ist es in Deutschland gekommen, für alles muss man durch 25 Gerichtsinstanzen weil immer einer rumbläckt. Schade das ausgerechnet die Entwicklungsgehemmten mit ihren Geschrei so viel Erfolg haben und sich als Heilsbringer Darstellen. Ich war selber mal im NABU und BUND e.V., bin aber ausgetreten weil Sie immer gegen Alles sind und nie brauchbare Lösungen anbieten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hol dir die App

Ab sofort kannst du Zauche 365 ganz bequem auf deinem Smartphone lesen.

Login
Jeder veröffentlicht seins.

Deshalb freuen wir uns sehr, dass du mitmachen möchtest. Bevor du jedoch auf Zauche 365 Artikel veröffentlichen kannst, musst du dich registrieren lassen. Das dient deiner und unserer Sicherheit. Fülle deshalb bitte das folgende Formular aus: