Mehr Macht für Kinder und Jugendliche

Borkheide. Seit Juni 2018 gibt die Brandenburgische Kommunalverfassung den Kommunen striktere Auflagen zur Beteiligung ihrer Einwohner vor. Die Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner (Paragraph 13) durch ihre Gemeinde bis hin zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Paragraph 15) wurden neu gefasst. Ganz neu geregelt ist die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in „in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten“ (Paragraph 18a).

Wie man insbesondere letzteres umsetzen kann, wollte der Sozialausschuss der Gemeinde Borkheide jetzt genau wissen. Die Ausschussmitglieder hatte sich dazu Florian Görner eingeladen. Als Koordinator des Lokalen Aktionsplans „Hoher Fläming“ (LAP) kümmert er sich zwar hauptsächlich um Vorhaben gegen Rechtsextremismus und für Demokratie, aber in diesem Zusammenhang befasst er sich auch mit Mitwirkungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche.

Umsetzung in Borkheide

Er hatte auch gleich ein paar Tipps für Borkheide parat: Jugendparlamente, Kinder – und Jugendbeiräte oder auch Zukunftswerkstätten und Workshops. „Diese Formen waren in anderen Kommunen bereits erfolgreich“, meinte Görner, „aber letztlich muss die konkrete Form zur eigenen Gemeinde passen. Außerdem wollen Jugendliche heute nicht so gerne in festen Strukturen mitmachen.“ Wie die Kinder und Jugendlichen letztlich tatschlich beteiligt werden sei offen und abhängig von der Altersstruktur. Wichtig ist nur, dass die Kinder und Jugendlichen bereits an den entsprechenden Reglungen und Formen mitwirken können.

Vor allem aber wollte Görner den Gemeindevertretern „die Angst vor der neuen Regelung in der Kommunalverfassung nehmen“. Tatsächlich passiert schon viel in Borkheide. Bei der Mulitkultiparty und bei der Gesundheitswoche werden die Jugendlichen bereits aktiv einbezogen, auch an der Schule, zum Beispiel bei der Raumverteilung nach dem geplanten Schulneubau. Für den 10. und 11. Mai ist bereites in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg eine Kinder- und Jugendkonferenz für Borkheide und den Nachbarort Borkwalde geplant. „Wichtig ist, das alles auch zu dokumentieren“, ermahnte Görner die Gemeindevertreter.

Regelung in der Hauptsatzung

Wie die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen letztlich geregelt wird, muss bis zum 31. März 2019 in der Hauptsatzung festgeschrieben werden. Der Städte- und Gemeindebund hat dafür eine Musterformulierung veröffentlicht. Bürgermeister Kreibich machte auf einen ungünstigen Umstand aufmerksam. Die Gemeinde ist entsprechend der Forderung schon aktiv dabei, die Hauptsatzung entsprechend zu ändern. „Aber nach der Kommunalwahl im Mai wird die Hauptsatzung ohnehin wieder erneuert“, moniert Kreibich die ungünstige Fristsetzung.

„Du hast den Hut auf“

Görner nutzte die Gelegenheit, noch auf ein wichtiges Projekt zur Jugendbeteiligung des LAP Hoher Fläming aufmerksam zu machen. Unter dem Motto „Du hast den Hut auf“ können Kinder – und Jugendliche selbst Projekte einreichen. Sie stimmen auch selbst darüber ab, welche dieser Projekte am Ende gefördert werden. Immerhin stehen über 20 Tausend Euro dafür bereit. Im letzten Jahr konnten so zehn Projekte unterstützt werden.

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 18a
Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde sichert Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.

(2) Die Hauptsatzung bestimmt, welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde geschaffen werden. Kinder und Jugendliche sind an der Entwicklung der Formen angemessen zu beteiligen.

(3) Die Gemeindevertretung kann einen Beauftragten für Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen benennen. Für den Beauftragten gilt § 18 Absatz 3 entsprechend.

(4) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, soll die Gemeinde in geeigneter Weise vermerken, wie sie die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.

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