Dobbrikower Wölfe werden nicht entnommen

Rieben. Fachleute des Landesamts für Umwelt (LfU) haben auf der Grundlage der Brandenburgischen Wolfsverordnung den Antrag auf Entnahme eines Wolfs im Landkreis Potsdam-Mittelmark geprüft und am 5. März abschlägig beantwortet.

Die Brandenburgische Wolfsverordnung – die erste Wolfsverordnung überhaupt in Deutschland – ist seit 2. Februar Kraft. Die Verordnung regelt den Umgang mit problemauffälligen Wölfen. Nach den engen Vorgaben des internationalen und nationalen Naturschutzrechts können Eingriffe in die Wolfspopulation nur als Einzelfallentscheidungen erfolgen. In einem Schreiben eines Landwirts aus Potsdam-Mittelmark wurde jetzt die Entnahme des Dobbrikower Rudels gefordert.

Das LfU macht deutlich, dass die in der Wolfsverordnung genannten Voraussetzungen für das Töten oder Fangen eines Wolfs nicht gegeben waren. Zwei frühere Wolfsrisse aus dem März und Oktober letzten Jahres können für die erst am 2. Februar rechtswirksam gewordene Verordnung nicht herangezogen werden. Vor allem aber gab es zu diesem Zeitpunkt  auf den Weiden noch keinen wolfssicheren Zaun, wie er in der Verordnung als Kriterium beschrieben ist. Erst wenn Wölfe mehrfach als wolfssicher anerkannte Zäune überwinden, kann die sogenannte „Entnahme“ geprüft werden. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können Wölfe auch nicht entnommen werden.

Das Landesamt hat dem Landwirt als Unterstützungsmaßnahme für die beiden früheren Risse einen Ausgleich für den Verlust von Weidetieren zugesprochen und Ende 2017 die Errichtung eines als wolfssicher anerkannten Zauns mit Fördermitteln unterstützt. Der Zaun ist inzwischen errichtet. (Pressemitteilung des Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg)

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